Occasional Paper: US-amerikanische und europäische Ansätze zur Regulierung von Hedgefonds: der Dodd-Frank Act als Pendant zur AIFM-Richtlinie
In den USA sowie in der Europäischen Union veranlasste die Finanzkrise von 2007-2009 eine verschärfte Regulierung von sogenannten „Hedgefonds“.
Dies erfolgte in den USA vornehmlich durch den „Dodd-Frank Act“ und in der Europäischen Union durch Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds („AIFM-Richtlinie“) und die dann im Anschluss teilweise implementierte nationale Gesetzgebung.
Die Initiativen in den USA und in Europa sind aus dem gleichen Anlass entstanden, nämlich dem politischen Wunsch, solche Finanzprodukte, die vermeintlich zu einer Destabilisierung des Finanzsystems geführt und Anleger sowie andere wirtschaftliche Akteure geschädigt hatten, schärfer zu kontrollieren.
Die anfängliche Planung für beide Initiativen war sogar zwischen den US-amerikanischen und europäischen Seiten koordiniert und weitgehend harmonisiert – auf politischer Ebene durch die G20 Gruppe der wichtigsten Industrie- und Schwellenländer, sowie auf technischer Ebene durch IOSCO und andere Gremien.
Nichtdestotrotz gibt es entscheidende Unterschiede zwischen den US-amerikanischen und europäischen Vorgangsweisen. Der US-amerikanische „Dodd-Frank Act“ hatte in Bezug auf Hedgefonds das Hauptziel systemischen Risiken, die das gesamte Finanzsystem gefährden können, entgegenzuwirken. Im Gegensatz spielten systemische Risiken bei der europäischen AIFM-Richtlinie eine weitaus untergeordnetere Rolle. Das Hauptziel der AIFM-Richtlinie ist, fondsspezifische Risiken durch verschärfte operative Regulierung von Hedgefonds und verstärkte Schutznahmen für Anleger zu kontrollieren.
Beide gesetzliche Initiativen beinhalten Maßnahmen, die zu einer professionelleren Verwaltung von Hedgefonds sowie zu einem verbesserten Schutz deren Anleger führen können. Wichtig hier im europäischen Kontext zu erwähnen sind die strengen Vorschriften in der AIFM-Richtlinie bezüglich unabhängiger Verwahrstellen, die – in unserer Meinung – eine sehr wichtige Schutzmaßnahme gegen Wiederholung von Betrugsfällen wie der Fall „Madoff“ darstellen.
Dennoch beinhalten die Initiativen auch Vorschriften, die einigermaßen „über ihr Ziel hinausschießen“.
Es ist zum Beispiel unklar inwieweit die „Volcker Rule“ im Dodd-Frank Act, die Nostro-Geschäfte sowie das Aufsetzen und die Verwaltung von Hedgefonds (und private equity-Fonds) seitens Banken weitgehend verbietet, wirklich zu einem stabileren und effizienteren Finanzsystem führen kann.
Auch die sehr detaillierten und tendenziell aufdringlichen Regeln der AIFM-Richtlinie bezüglich Verwaltung von Hedgefonds scheinen in vielen Fällen für einen verbesserten Anlegerschutz entbehrlich zu sein, zumal die Investoren in Hedgefonds in erster Linie institutionelle und vermögende Investoren sind, sie eigens imstande sind, die Risiken solcher Investitionen einzuschätzen. Andererseits können solche Regeln zu einer Verringerung der Quantität und Qualität von Finanzprodukten führen, die an europäische Investoren angeboten werden, und dadurch eine eher kontraproduktive Wirkung für den Finanzmarkt haben.
US-amerikanische und europäische Ansätze zur Hedgefonds Regulierung